18.02.2008
Erstwohnungsanteil festgesetzt
Der minimale Erstwohnungsanteil soll auf 50 Prozent festgelegt werden. Dieser Wert betrifft alle Bauzonen südlich der Bahnlinie. Ausgenommen ist nur der Obere Wiler. In diesem Gebiet hat die Kommission einen Anteil von 30 Prozent Erstwohnungen festgelegt. Damit ist aber nur die Neubautätigkeit angesprochen. Bereits gebaute Zweitwohnungen fallen nicht unter die neue Reglementierung. Und wie steht es mit "Neu-Andermatt" nördlich der Bahnlinie?
Am 18. März stimmt der Souverän über die «Vorschriften zur Regelung des Erstwohnungsanteils» ab.
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