07.07.2011

Ausbau Skigebiet: Umweltverbände abgeblitzt

Die drei Umweltverbände WWF, Pro Natura und Mountain Wilderness haben die Kantonsregierungen von Uri und Graubünden aufgefordert, von einer Richtplananpassung für die Skianlagen Urserntal-Oberalp abzusehen. Wie’s ausieht sind sie mit ihren Forderungen abgeblitzt.
Was genau die Regierungen von Uri und Graubünden entschieden haben, ist  zwar noch nicht bekannt. Die Urner Regierung will erst heute, am 7. Juli, über den Entscheid zur Richtplananpassung informieren. Soviel steht aber fest: Mit ihrer Forderung nach einer Wiederholung der Auflage sind die Umweltverbände abgeblitzt, wie einer Medienmitteilung von gestern zu entnehmen ist.
Unvollständige Unterlagen
Von Ende April bis Ende Mai sind in Uri und Graubünden die Unterlagen zur Richtplananpassung aufgelegen. Geplant sind parallel zum Bau der Ferienresorts von Samih Sawiris in Andermatt unter anderem 18 Skilifte und Gondelbahnen mit total rund 100 Kilometern Skipisten - grösstenteils auf Urner Boden. Im aufgelegten Richtplanentwurf hiess es, Ziel der Erweiterung sei ein nachhaltiger Tourismus. Das Projekt stimme mit dem Raumkonzept Schweiz und den raumordnungspolitischen Zielen von Uri und Graubünden überein.
Nach Ansicht der Umweltverbände fehlten bei der Auflage aber wesentliche Unterlagen wie Masterplan, Nachhaltigkeitsbericht, Umweltverträglichkeitsbericht und auch die wirtschaftliche Beurteilung des Vorhabens durch die Hochschule St. Gallen.
Auswirkungen auf Natur nicht abschätzbar
Ohne diese Unterlagen, so schreiben die Umweltverbände, liessen sich die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht ernsthaft abschätzen. Die Basis für eine fundierte Stellungnahme habe somit gefehlt. Deshalb forderten sie in ihrer Stellungnahme sowie Ende Juni in einem Brief eine Wiederholung der Auflage mit vollständigen Unterlagen.
Enttäuscht
Laut Mitteilung der Umweltverbände haben die Kantonsregierungen am Dienstag anders entschieden und die Richtplananpassung genehmigt. Die Verbände sind enttäuscht. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass die Auflage die laut Raumplanungsgesetz vorgeschriebenen Mindestanforderungen für die Mitwirkung nicht erfüllt.

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