13.03.2008

Lex Koller: Problem aufgeschoben.

Der Nationalrat will die Lex Koller nicht aufheben. Damit schiebt er ein Problem auf, behebt es aber nicht. Klar, Andermatt hat eine Spezialbewilligung gekriegt. Eine Ausnahmebewilligung vom Bund hat das möglich gemacht. Aber auf die Dauer können Ausnahmen nicht der richtige Weg sein.

Bundesbern täte wohl besser daran, auch über flankierende Massnahmen und alternative Lösungen zu sprechen, statt nur immer über die Aufhebung der Lex Koller zu debattieren. Aber: Der Nationalrat geht offensichtlich von der irrigen Annahme aus, indem er die Lex Koller beibehalte, könne er das Zweitwohnungsproblem lösen. Gefragt wäre eigentlich ein rigides Bewirtschaftungssystem, wie es im Wallis geplant ist. Werden dort künftig Grossinvestoren zugelassen, dann nur noch für Projekte mit einem grossen Anteil Hotel- oder Apparementbetten. Und zwar nur mit professionell bewirtschaftete Beherbergungsformen.

Der Spekulation einen Riegel schieben
Wer künftig im Wallis eine Wohnungen verkaufen will, muss für die Mindestdauer von 15 Jahren Mietverträge und somit die Nutzung der Appartements ausweisen können. So zwingt man die ausländischen Käufer und Grossinvestoren, keine weiteren kalten Betten zu produzieren. Und es wird verhindert, dass die Käufer und Investoren sich schon nach einigen Jahren zurückziehen.

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