17.03.2009

Bergbahnen Andermatt/Sedrun: Chancen nutzen

Das Skigebiet Andermatt/Sedrun soll parallel zum Tourismusresort in Andermatt entwickelt werden. Darauf scheinen sich die Verantwortlichen der Bahnen und der Kantone Uri und Graubünden geeinigt zu haben. Hier die offizielle Medienmitteilung: Kanton Uri und Sportbahnen Andermatt Gotthard: Entwicklung der Wintersportregion Andermatt/Sedrun Das Skigebiet Andermatt/Sedrun soll parallel zur Realisierung des Tourismusresorts in Andermatt entwickelt und erweitert werden. Dazu haben sich am 16. März die Verantwortlichen der Andermatt Gotthard Sportbahnen AG, der Sedrun Bergbahnen AG, der MGB, der AADC, der Kantone Uri und Graubünden, der Korporation Ursern sowie der Gemeinden des Urserntals und Tujetsch zu einer Informationssitzung getroffen. Im Zuge der Realisierung des Tourismusresorts in Andermatt zeigen sich Möglichkeiten und Chancen, das Skigebiet Andermatt/Sedrun neu zu positionieren. Das Ziel ist, das bestehende Skigebiet nachhaltig zu einem attraktiven und modernen Wintersport- und Bergbahngebiet zu entwickeln. Gleichzeitig kann so auch ein attraktives Sommerangebot geschaffen werden. Um diesem Ziel einen Schritt näher zu kommen, hat am Montag, 16. März, eine erste Sitzung mit allen beteiligten Parteien stattgefunden. Vertreten waren die Verantwortlichen der Andermatt Gotthard Sportbahnen AG, der Sedrun Bergbahnen AG, der Matterhorn-Gotthard-Bahn, der Andermatt Alpine Destination Company AG, der Kantone Uri und Graubünden, der Korporation Ursern sowie der Gemeinden des Urserntals und Tujetsch. Die Informationssitzung hat gezeigt, dass die Bereitschaft aller Beteiligten vorhanden ist, gemeinsam in die gleiche Richtung zu gehen. Für eine erfolgreiche Realisierung der Entwicklung des Skigebietes Andermatt/Sedrun ist es notwendig, nachhaltige Konzepte zu entwickeln und vorhandene Synergien auszuschöpfen. Die Vorstellungen der Beteiligten dazu wurden ausgetauscht und die nächsten Schritte vereinbart. Es zeigen sich primär zwei thematische Herausforderungen, die angegangen werden müssen: a) Raumplanerische und Umweltfragen: Abwicklung eines Richtplan- und Umweltverträglichkeitsverfahrens in einem kooperativen Planungsprozess auf der Grundlage der Grundsätze der Nachhaltigkeit; b) Projektentwicklung: Auf der Grundlage eines Masterplanes sind - unter Berücksichtigung der ökonomischen, gesellschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen - die konkreten Realisierungsschritte zu definieren. Der Investitionsbedarf ist für die verschiedenen Etappen zu beziffern und die dazu gehörenden Finanzierungsgefässe sind festzulegen. Diese zwei Themenpakete werden parallel und koordiniert weiter bearbeitet.

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