24.11.2006

Andermatt und «Gats» – verheerende Auswirkungen?

Was zum Teufel ist denn das? Das internationale Dienstleistungsabkommen Gats schränkt den politischen Handlungsspielraum von nationalen und örtlichen Behörden massiv ein. Während die Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO vorläufig auf Eis liegen, sind die bereits bestehenden Abkommen sowie die WTO-Streitschlichtung sehr wohl in Kraft. Das Gats bestimmt darüber, welche Massnahmen in der Umwelt- und Sozialpolitik überhaupt noch möglich sind. Dadurch wird für Regierungen die Möglichkeit, beispielsweise ihre Tourismus- und Investitionspolitik angemessen zu regulieren, empfindlich eingeschränkt. Gats in Andermatt Am 22. September 2006 befreite der Bundesrat den ägyptischen Investor «aus staatspolitischem Interesse» von der in der Lex Koller verankerten Bewilligungspflicht für den Verkauf von Grundstücken an Ausländer. Diese und weitere solche Ausnahmebewilligungen könnten sich unter dem Gats-Abkommen für eine künftige nachhaltige Landschaftsplanung verheerend auswirken. Denn auch hier gilt das oberste WTO-Prinzip: Werden einem Investor Ausnahmebewilligungen erteilt, müssen diese auch nachfolgenden Investoren gewährt werden. Darum könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass ein anderes Land gegen die Schweiz vor dem WTO-Gericht klagt und Recht bekommt, weil seine Investoren in der Schweiz gegenüber anderen benachteiligt werden.

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