01.11.2006
Heimatschutz nimmt Stellung zum Richtplananpassung Urserntal
In der fristgerecht am 23. Oktober 2006 eingereichten Stellungnahme zur Richtplananpassung Urserntal stellen der Innerschweizer Heimatschutz und der Schweizer Heimatschutz mehrere Anträge:
Architektonische Qualität
Die Vorgaben für die Quartiergestaltungspläne sind zu begrüssen, es fehlt jedoch die Verpflichtung für die Nutzungsplanung. Ein guter Quartiergestaltungsplan ist nutzlos, wenn die konkreten Projekte nicht in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Es ist daher eine allgemeine Wettbewerbspflicht für die wichtigsten Bauprojekte und eine Begleitung dieser Bauten durch ein Gremium von qualifizierten Fachleuten erforderlich.
Inselbauzonen
Für die beiden isolierten Bauzonen Unterbäz und Rüssen fordert der Heimatschutz einen Verzicht, da diese völlig losgelöst vom übrigen Siedlungsgebiet sind. Inselbauzonen sind mit den Grundsätzen der Raumplanung für eine geordnete Besiedlung des Landes nicht vereinbar.
Reduktion der Reserven
Die möglichen und rechtskräftigen Bauzonenreserven in Andermatt sind beachtlich. Deshalb soll auf die Ausscheidung des Gebietes für die Siedlungsentwicklung (Giessen und im Boden) verzichtet werden. Um der latenten Gefahr einer ungebremsten Zersiedlung zu begegnen, sollte allenfalls eine Reduktion der Bauzonenreserven an anderen Orten (in anderen Gemeinden) diskutiert werden.
Golfplatz
Der Richtplan sollte festhalten, in welchem Bereich die Hochbauten für den Golfplatz zu stehen kommen. Hier ist eine Konzentration der ungeordneten Verteilung über das ganze Areal vorzuziehen. Zudem sollte auch für die Bauten auf dem Golfplatz mit einem qualifizierten Verfahren die architektonische Qualität sicher gestellt werden.
(Quelle: zisch.ch, 31.10.2006)
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