In letzter Zeit sei in Andermatt eine zunehmende Nachfrage nach Zweitwohnungen zu verzeichnen, heisst es seitens des Gemeinderates. Die Preise für Immobilien seien angestiegen und die Bautätigkeit nehme zu.
Kein unkontrollierter Zweitwohnungsbau
Bei der Genehmigung der Anpassung des kantonalen Richtplanes hat der Bundesrat am 31. Januar 2007 die Gemeinde Andermatt angehalten, Massnahmen gegen unerwünschte Verdrängungseffekte bei den Erstwohungen innerhalb des bestehenden Dorfes zu treffen, die mit einer allfällig erhöhten Zweitwohnungsnachfrage verbunden sind. Vor Kurzem wurde nun eine umfassende Revision der Ortsplanung in Gang gesetzt. Dabei werden auch Massnahmen zur Einschränkung eines unkontrollierten Zweitwohungsbaus geprüft. Für die Gemeinde Andermatt soll eine nachhaltige Entwicklung angestrebt werden. Ziel: Festlegen eines minimalen Erstwohnungsanteils, bzw. eines maximalen Anteils an Zweitwohnungen.
Bausperre ein Jahr
Die Bausperre gilt bis zum Inkrafttreten der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung, jedoch höchstens für ein Jahr. Grundstückeigentümer haben die Möglichkeit, Begehren für Ein- oder Umzonungen einzureichen. Entsprechende Gesuch sind dem Gemeinderat Andermatt zuzustellen.
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