Mit dem Bau des Golfplatzes kann
erst begonnen werden, wenn die integrale Realisierung des
Tourismusresorts sichergestellt ist. Zur integralen Realisierung des Tourismusresorts
gehören namentlich folgende wesentliche Bestandteile:
a) zwei Hotels
b) Sportanlagen in der
Tourismuszone D (öffentliches Hallenbad u.a.)a) zwei Hotels
c) Ersatz der Parkplätze, die aufgehoben werden
d) Verbindungen der Tourismuszonen B, C und D mit dem Bahnhof
Sind
diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt? Diese Frage sei erlaubt. Es mag
stimmen, dass sich zwei Hotels im Bau befinden. Die Punkte b bis d jedoch sind
wohl erst auf dem Papier sichergestellt
sein. Aber Papier ist bekanntlich geduldig. Vielleicht wäre es an der Zeit,
dass Kantons- und Gemeindeoberen mal wieder einen scharfen Blick auf die
Paragraphen werfen. Die einfachen Bürgerinnen und Bürger könnten sonst zum
Schluss kommen, dass sie über den Tisch gezogen werden.
