20.11.2012

Ausbau Skigebiet: Bund sagt ja, aber…


Der Erweiterung der Skianlagen im Gebiet Andermatt-Oberalp sind genehmigt. Der Bund hat die nötigen Richtplananpassungen gutgeheissen – aber auch Einwände angebracht.

Samih Sawiris baut ja bekanntlich nicht nur ein neues Feriendorf. Auch die Anlagen für den Wintersport sollen beidseits des Oberalppasses sowohl in der Region Andermatt als auch in der Region Sedrun erneuert und ausgebaut werden.

Die Richtplananpassungen umfassen 17 Anlagen (wovon acht Ersatzanlagen) mit 41 Kilometer Pisten. Dazu kommen Beschneiungsanlagen, Restaurants und weiteren Infrastrukturen.

Geplant ist, die Kapazitäten in den Andermatter Skigebieten Nätschen-Gütsch und Gemsstock zu erhöhen. Das Gebiet Nätschen-Gütsch soll mit dem Oberalp und mit Göschenen verbunden werden. Auch eine Erschliessung des Sankt-Annagletschers wurde geplant.

Keine Folgen für Umwelt
Das Projekt Sankt-Annagletscher wurde vom Bund aber nur als Zwischenergebnis und nicht als Festsetzung genehmigt. Für den Bund komme eine Parallelerschliessung zur heutigen Gemsstockbahn nicht in Frage, heisst es in dem Prüfungsbericht.

Das Aus bedeutet dies aber noch nicht. Für einen möglichen späteren Ersatz der Gemsstockbahn könnten die Anlagen Gurschengrat-Sankt-Annagletscher-Sankt-Annalücke eine Option sein, schreibt der Bund. Uri müsste aber aufzeigen können, wie die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering gehalten werden könnten.

Parkplätze nahe Kaserne verboten
Nur mit einem Vorbehalt genehmigt wurde der Parkplatz, der in Göschenen bei der geplanten Talstation der Seilbahn Richtung Gütsch geplant ist. Hier muss eine abschliessende Lösung mit dem Bundesamt für Strassen gefunden werden. Die Fläche gehört dem Bund und wird für die Sanierung des Gotthardstrassentunnels oder für den möglichen Bau einer zweiten Tunnelröhre verwendet.

Im Richtplan gestrichen wird ferner die Festsetzung von 200 Parkplätzen bei der Kaserne Andermatt. Das Areal müsse prioritär der Armee zur Verfügung stehen, schreibt die Urner Justizdirektion. Eine Mitbenutzung könne aber geprüft und vertraglich geregelt werden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

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